Gruppen bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme per Anmeldung auf der Homepage www.seegeier.at
Der Vorstand behält sich im Anlassfall vor ein Startverbot auszusprechen bzw. eine Mitgliedschaft abzulehnen.
a- Der Verein gestattet, als Eigentümer/Verfügungsberechtigter nur das Benützen des Grundstückes „auf eigene Gefahr“. -b- Für die Einhaltung luftfahrtrechtlicher Bestimmungen haftet immer der/die verantwortliche Pilot/in; egal ob Mitglied oder nicht.